In der Hausbau-Branche gibt es Bauträger, Generalunternehmer und
Generalübernehmer. Was sind die Unterschiede und welche Folgen hat es
für den Bauherren?
Bauträger verkaufen Grundstück, schlüsselfertigen
Neubau, sanierten Altbau oder Eigentumswohnung stets aus einer Hand. Wer
einen Vertrag mit einem Bauträger abschließt, der ist im rechtlichen
Sinne kein Bauherr, sondern Käufer oder Erwerber. Der Bauträger ist
Eigentümer des Grundstücks, er tritt als Bauherr auf, er verkauft das
Grundstück und verpflichtet sich, darauf das Haus zu bauen oder zu
sanieren.
Bauträgerverträge unterliegen der so genannten Makler-
und Bauträgerverordnung (MaBV) und müssen notariell beurkundet werden.
Der Bauträger übernimmt sämtliche Arbeiten, von der Planung über die
Einholung aller Genehmigungen bis hin zum schlüsselfertigen Objekt. Der
Käufer zahlt von Beginn an Abschläge gemäß einem vertraglich
vereinbarten Zahlungsplan. Erst nach Fertigstellung und Bezahlung des
Objekts wird er auch Eigentümer.
Von vornherein als Bauherr tritt dagegen auf, wer ein eigenes
Grundstück besitzt und es bebauen lässt. Wer dazu keinen eigenen
Architekten beauftragt, der baut häufig mit einem Generalunternehmer
(GU) oder einem Generalübernehmer (GÜ). Der Generalunternehmer bietet
alle Leistungen aus einer Hand an. In der Regel übernimmt er selbst den
Rohbau und vergibt alle weiteren Gewerke an so genannte Nach- oder
Subunternehmer.
Der Generalübernehmer dagegen
versteht sich lediglich als Koordinator, er baut nicht selbst, sondern
vergibt und koordiniert sämtliche Bau- und Ausbauarbeiten bis zum
schlüsselfertigen Objekt. Meist planen Generalunter- und -übernehmer
auch für den Bauherrn.
Beide, sowohl Generalunternehmer, als auch
Generalübernehmer sind Vertragspartner des Bauherren und haften auch
gegenüber dem Bauherren. Damit unterscheiden sie sich vom Baubetreuer
und Projektsteuerer, der ja grundsätzlich keine Haftung für die
Bauleistung übernimmt. Auch mit den Subunternehmern hat der Bauherr
selbst nichts zu tun, wenn er mit GU und GÜ arbeitet, während er beim
Baubetreuer oder Projektsteuerer sogar direkter Vertragspartner der
Firmen ist. (Text: vpb)
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