Strengere Regeln für Bauherren ab 1. Oktober 2009
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Höhere energetische Standards bei Neubau und Modernisierung
Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
in Kraft. Bauherren sollten sich bereits jetzt mit den strengeren
Regeln vertraut machen, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus
& Grund Deutschland. Mit der EnEV 2009 verfolgt die Große Koalition
das Ziel, den Energieverbrauch im Wohngebäudebereich weiter zu senken.
Anwendung findet die EnEV 2009 auf alle Bauvorhaben (Errichtung,
Änderung, Erweiterung oder Ausbau von Gebäuden), für die der Bauantrag
nach dem 30. September 2009 gestellt wird. Bei nicht
genehmigungsbedürftigen Vorhaben ist der Zeitpunkt der Kenntnisgabe
bzw. der Beginn der Bauausführungen entscheidend.
Neubau
Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf bei der Errichtung
von Neubauten im Wohngebäudebereich werden um durchschnittlich 30
Prozent verschärft. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der
Gebäudehüllen sind um durchschnittlich 15 Prozent höher als zuvor. Wird
in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt,
darf dieser Strom nun bei der Berechnung des Energiebedarfs
berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Strom in
unmittelbarer Nähe des Gebäudes (z. B. Solaranlage auf dem Dach)
erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.
Modernisierung
Wenn Gebäude modernisiert werden, dürfen die neu eingebauten
Teile nur noch 30 Prozent weniger Wärme durchlassen als bisher. Das
gilt zum Beispiel für Außenwände, Fenster, Fenstertüren, Glasdächer,
Außentüren, Decken und Dächer.
Oberste Geschossdecke
Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher
ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken
gedämmt werden. Alternativ kann auch das bisher ungedämmte Dach gedämmt
werden. Für begehbare oberste Geschossdecken gilt diese Pflicht ab Ende
2011.
Nachtspeicherheizungen
In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen dürfen
Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ab dem Jahr 2020
grundsätzlich nicht mehr in Betrieb sein.
Nachweise
Private Fachbetriebe müssen dem Bauherrn künftig unverzüglich
nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schriftlich
bestätigen, dass diese den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen. Mit
dieser Erklärung kann der Eigentümer die Erfüllung seiner Pflichten
nachweisen. Er muss sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.
Ordnungswidrigkeiten
Wer sich nicht an einzelne Vorschriften der EnEV 2009 hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Quelle:
Haus & Grund
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