KfW: Neue Förderstandards für Energieeffizienz in Sanierung und Neubau von Wohngebäuden.
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Start zum 01. Juli 2010 // Jetzt auch
Tilgungszuschüsse für den Neubau
Ab 01. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für
"Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen
Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie
KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein.
"Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren
Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende
Standards", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW
Bankengruppe.
Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme
wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und
deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. Damit
konnte im letzten Jahr ein noch höheres Investitionsvolumen mit sehr
positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden. Zum
01. Juli werden nun - wie bereits Ende 2009 angekündigt - die inzwischen
nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130
in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen
Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen
KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur
Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich
Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die
KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung
gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse
ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 % der
Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten
Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die
Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden
die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit
wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und
transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den
Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der
Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem
KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung
durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten,
dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich
erreicht wird.
Quelle und weitere Information:
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